Online-Seminar, auch Inhouse buchbar
Das Hinweisgeberschutzgesetz betrifft den Mittelstand direkt. Alle Unternehmen und öffentlich-rechtlichen Organisationen ab 50 Mitarbeitenden müssen die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) umsetzen.
In diesem Online-Seminar erfahren Sie, welche Anforderungen zu erfüllen sind und wie Sie diese pragmatisch umsetzen können.
Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden haben die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz ( HinSchG) seit dem 02. Juli 2023 umzusetzen.
Private Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden haben die Anforderungen aus dem HinSchG seit dem 17. Dezember 2023 umzusetzen.
Die Rechtsform eines Unternehmens ist dabei nicht relevant, so dass das Hinweisgeberschutzgesetz auf ALLE Organisationen anzuwenden ist, die mehr als 50 Mitarbeitende haben.
Das ONLINE-Seminar richtet sich an Mitarbeitende und Leitende der Rechts - und Compliance Abteilung, des Projektmanagements, mit der Bearbeitung von Meldungen beauftragte Personen sowie an das Management des Unternehmens.
Wie können Sie die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetzes pragmatisch umsetzen? Wie nutzen Sie Ihr Hinweisgebersystem als ideales Frühwarnsystem im Rahmen des Risikomanagements?
Wie gelingt die Umsetzung im Unternehmen? Welche Aufgaben sind dafür zu erfüllen?
Warum sind hier auch Anforderungen aus der DSGVO und dem BetrVG zu erfüllen?
Das erfahren Sie alles in diesem Online-Seminar. Nutzen Sie die Gelegenheit sich rechtzeitig zu informieren und mit der Umsetzung zu beginnen.
Nach dem Online-Seminar wissen Sie, welche Kompetenzen Sie für die Umsetzung der Anforderungen brauchen. Sie können einen Projektplan für die Umsetzung erstellen und die einzelnen Arbeitspakete definieren.
Sie haben einen umfassenden und praxisbezogenen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Hinweisgeberschutzgesetzes und wissen, wie Sie die unterschiedlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen umsetzen können und welche Aufgaben auf die einzelnen Abteilungen in Ihrem Unternehmen zukommen.
So bereiten Sie dieses Projekt optimal vor und setzen es effizient um!
1. Grundlagen von 9:00 bis 10:30 Uhr
2. Datenschutz und Einbeziehung des Betriebsrates von 11:00 bis 12:30 Uhr
3. Kommunikation von 13.30 bis 14.30 Uhr
4. Der richtige Umgang mit Hinweisen von 15:00 bis 16:30 Uhr
Der Ablauf ist so konzipiert, dass Sie zu jeder Zeit Ihre Fragen stellen können und diese beantwortet werden.
Die nächsten ONLINE-Seminare finden am Montag, 14. Oktober 2024 und am Montag, 02. Dezember 2024 jeweils von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr statt.
Sie erhalten die Präsentation nach dem Online-Seminar. Aus Datenschutzgründen gibt es keine Videoaufzeichnung.
Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung.
Ihre Investition beträgt: € 650,00 zzgl. 19 % USt.
Teilnehmerzahl: max. 6 Personen
Wir treffen uns im Zoom-Raum, gerne mit Mikrofon und Kamera.
Aus Datenschutzgründen gibt es KEINE Aufzeichnung.
Frau Astrid Meyer-Krumenacker ist Rechtsanwältin in München. Sie verfügt über langjährige Managementerfahrung in verschiedenen Funktionen, wie zum Beispiel Abteilungsleiterin Recht und Versicherungen, Recht und Personal sowie als Chief Compliance Officer. Für einen süddeutschen Verlag ist sie als Autorin zu dem Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz tätig.
Als erfahrene Problemlöserin unterstützt sie mittelständische Unternehmen durch die Einführung von Hinweisgebersystemen, Compliance Management Systemen und der Umsetzung der Anforderungen aus dem Lieferkettengesetz dabei, ihren unternehmerischen Erfolg zu sichern und Ihre Risiken zu minimieren.
Sie bietet Online-Seminare und Workshops zu verschiedenen Themen aus den Bereichen Compliance, Korruptionsvermeidung, Hinweisgebersysteme und Lieferkettensorgfaltspflichten an.
Die nächsten ONLINE-Seminare finden am Montag, 14. Oktober 2024 und Montag, 02. Dezember 2024 von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr statt.
Sie möchten an einem der Termine teilnehmen oder sind an einem Inhouse-Seminar interessiert? Dann füllen Sie bitte das Formular aus.