Das Hinweisgeberschutzgesetz, das Mitte Mai von Bundestag und Bundesrat verabschiedet wurde, betrifft den Mittelstand direkt. Alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen die Anforderungen des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) umsetzen. Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden müssen die Anforderungen aus dem HinSchG seit dem 2. Juli 2023 erfüllt haben und Unternehmen mit weniger als 249 Mitarbeitenden seit dem 17. Dezember 2023. 

 In diesem Online-Seminar erfahren Sie, welche Anforderungen zu erfüllen sind und wie Sie diese pragmatisch umsetzen können.

Welche Unternehmen betroffen sind

Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitenden haben die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetz ( HinSchG) seit dem  02. Juli 2023  umzusetzen.

Private Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitenden haben die Anforderungen aus dem HinSchG seit dem 17. Dezember 2023 umzusetzen.

Die Rechtsform eines Unternehmens ist dabei nicht relevant, so dass das Hinweisgeberschutzgesetz auf ALLE Organisationen anzuwenden ist, die mehr als 50 Mitarbeitende haben.

Wer in Ihrem Unternehmen sollte teilnehmen?

Das ONLINE-Seminar richtet sich an Mitarbeitende und Leitende der Rechts - und Compliance Abteilung, des Projektmanagements, mit der Bearbeitung von Meldungen beauftragte Personen sowie an das Management des Unternehmens.

Ihr Nutzen

Wie können Sie die Anforderungen aus dem Hinweisgeberschutzgesetzes pragmatisch umsetzen? Wie nutzen Sie Ihr Hinweisgebersystem als ideales Frühwarnsystem im Rahmen des Risikomanagements?

Wie gelingt die Umsetzung im Unternehmen? Welche Aufgaben sind dafür zu erfüllen?

Warum sind hier auch Anforderungen aus der DSGVO und dem BetrVG zu erfüllen?

Das erfahren Sie alles in diesem Online-Seminar. Nutzen Sie die Gelegenheit sich rechtzeitig zu informieren und mit der Umsetzung zu beginnen.

Nach dem Online-Seminar wissen Sie, welche Kompetenzen Sie für die Umsetzung der Anforderungen brauchen. Sie können einen Projektplan für die Umsetzung erstellen und die einzelnen Arbeitspakete definieren.

Sie haben einen umfassenden und praxisbezogenen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Hinweisgeberschutzgesetzes und wissen, wie Sie die unterschiedlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen umsetzen können und welche Aufgaben auf die einzelnen Abteilungen in Ihrem Unternehmen zukommen.

So bereiten Sie dieses Projekt optimal vor und setzen es effizient um!

Was sind die inhaltlichen Schwerpunkte dieses Online-Seminares?

1. Grundlagen von 9:00 bis 10:30 Uhr

  • Was müssen Sie dafür wissen?
  • Welche rechtlichen Voraussetzungen sind zu erfüllen
  • EU-Richtlinie und deutsches Gesetz zum Schutz der Hinweisgeber
  • Projektplan für die Umsetzung


2. Datenschutz und Einbeziehung des Betriebsrates von 11:00 bis 12:30 Uhr

  • Datenschutz – Anforderungen aus dem HinSchG und DSGVO/BDSG
  • Einbeziehung des Betriebsrates
  • - Rechtsgrundlage
    - Notwendige Inhalte für eine Betriebsvereinbarung


3. Kommunikation von 13.30 bis 14.30 Uhr

  • Kommunikation gegenüber Mitarbeitenden
  • Tone from the top/Kommunikation durch die Geschäftsleitung
  • Information über das Warum und die Datensicherheit
  • Nutzen für das Unternehmen und die Mitarbeitenden
  • Kommunikation an Geschäftspartner
  • Warum ein Hinweisgebersystem und Nutzen

4. Der richtige Umgang mit Hinweisen von 15:00 bis 16:30 Uhr

  • Was tun, wenn ein Hinweis eingeht?
  • Workflow definieren – Wer tut was?
  • Plausibilitätsprüfung
  • Wer muss intern bei Sachverhaltsprüfungen einbezogen werden?
  • Ab wann brauchen Sie Spezialisten für die Ermittlungen?

Technik und Ablauf

Der Ablauf ist so konzipiert, dass Sie zu jeder Zeit Ihre Fragen stellen können und diese beantwortet werden.

Die nächsten ONLINE-Seminare finden am Donnerstag, 29. Februar 2024 und am Donnerstag, 21. März 2024 jeweils von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr statt.

Sie erhalten die Präsentation nach dem Online-Seminar. Aus Datenschutzgründen gibt es keine Videoaufzeichnung.

Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung.

Ihre Investition beträgt: € 850,00 zzgl. 19 % USt.
Teilnehmerzahl: max. 6 Personen

Wir treffen uns im Zoom-Raum, gerne mit Mikrofon und Kamera.

Aus Datenschutzgründen gibt es KEINE Aufzeichnung.

Über die Referentin

Frau Astrid Meyer-Krumenacker ist Rechtsanwältin in München. Sie verfügt über langjährige Managementerfahrung in verschiedenen Funktionen, wie zum Beispiel Abteilungsleiterin Recht und Versicherungen, Recht und Personal sowie als Chief Compliance Officer. Für einen süddeutschen Verlag ist sie als Autorin zu dem Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz tätig.

Als erfahrene Problemlöserin unterstützt sie mittelständische Unternehmen durch die Einführung von Hinweisgebersystemen, Compliance Management Systemen und der Umsetzung der Anforderungen aus dem Lieferkettengesetz dabei, ihren unternehmerischen Erfolg zu sichern und Ihre Risiken zu minimieren.

Sie bietet Online-Seminare und Workshops zu verschiedenen Themen aus den Bereichen Compliance, Korruptionsvermeidung, Hinweisgebersysteme und Lieferkettensorgfaltspflichten an.