Das Online-Seminar gibt Einblicke in die Lieferketten-Compliance und deren Bedeutung für Ihre Organisation unter besonderer Berücksichtigung der Anforderungen aus der CSDDD und dem LkSG (bzw. Nachfolgegesetz). Die Sorgfaltspflichten für Nachhaltigkeit in der Lieferkette werden von den Kunden auf den jeweils direkten Lieferanten übertragen, oft verbunden mit der Verpflichtung diese Sorgfaltspflichten wiederum an die eigenen Lieferanten weiterzugeben. Die Übertragung der Sorgfaltspflichten löst einen Dominoeffekt aus. Entscheidend wird zukünftig die Frage sein, welche Sorgfaltspflichten sind zu erfüllen, um eine gute Lieferantenbewertung zu bekommen und weiter als Lieferant gelistet zu bleiben.

In diesem Online-Seminar erfahren Sie, wie sie sich weiterhin eine gute Lieferantenbewertung sichern und die Anforderungen an die Sorgfaltspflichten pragmatisch umsetzen können.

Die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschrechtsverletzungen in Lieferketten sind aktuell im LkSG und der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeit in den Lieferketten CSDDD geregelt. Das LkSG regelt Sorgfaltspflichten der Unternehmen beim Schutz von Menschenrechten und umweltbezogene Pflichten in Lieferketten sowie die Einführung der Berichtspflicht. Die Inhalte der CSDDD sind vergleichbar mit denen des LkSG, wobei die CSDDD einen umfangreicheren Katalog umweltbezogener Pflichten enthält und außerdem die Korruptionsprävention als weitere Pflicht thematisiert.


Wer in Ihrem Unternehmen sollte teilnehmen?


Das ONLINE-Seminar richtet sich an Mitarbeitende und Leitende der Rechts - und Compliance Abteilung, des Einkaufs, des Vertriebs, des Qualitätsmanagements und des Projektmanagements sowie an das Management des Unternehmens und an den Menschenrechtsbeauftragten.

Ihr Nutzen


Wie können Sie sich auf die Anforderungen der Lieferketten Compliance vorbereiten? Wie sichern Sie sich eine gute Lieferantenbewertung bei ihren Kunden?

Wie gelingt die Umsetzung im Unternehmen? Welche Aufgaben sind dafür zu erfüllen?

Das erfahren Sie alles in diesem Online-Seminar. Nutzen Sie die Gelegenheit sich rechtzeitig zu informieren Und mit der Umsetzung zu beginnen.

Nach dem Online-Seminar wissen Sie, welche Kompetenzen Sie für die Umsetzung der Anforderungen brauchen. Sie können einen Projektplan für die Umsetzung erstellen und die einzelnen Arbeitspakete definieren.

Sie haben einen umfassenden und praxisbezogenen Überblick über die wesentlichen Anforderungen der Lieferketten Compliance und wissen, wie Sie die unterschiedlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen umsetzen können und welche Aufgaben von den einzelnen Abteilungen in ihrem Unternehmen zu bewältigen sind.

So bereiten sie dieses Projekt optimal vor und setzen es effizient um!

Was sind die inhaltlichen Schwerpunkte dieses Online-Seminares?


1. Grundlagen von 9:00 bis 10:30 Uhr



              • Gründe für die Nachhaltigkeit in der Lieferkette
              • Einhaltung der Menschenrechte und umweltbezogenen Pflichten sowie Korruptionsprävention als Unternehmerpflicht
              • Welche gesetzlichen Regelungen sind einzuhalten?
              • Was wird das CSDDD bringen?
              • Welche Sorgfaltspflichten sind umzusetzen?
              • Wie sehen eine angemessenen Risikoanalyse und ein angemessenes Risikomanagement im Sinne der Lieferketten-Compliance aus?


              2. Wesentliche Bausteine von 11:00 bis 12:30 Uhr


                • Welche Präventionsmaßnahmen sind einzuführen?
                • Welche Abhilfemaßnahmen werden bei Verstößen erwartet?
                • Wie führen Sie ein ordentliches Beschwerdemanagement ein?
                • Welche Aufgaben und Pflichten hat der/die Menschenrechtsbeauftragte?
                • Wie können Pflichten auf die direkten Lieferanten übertragen werden?


                3. Der Fahrplan für die Umsetzung von 13.30 bis 14.30 Uhr

                • Wie sieht die ideale Vorgehensweise bei der Umsetzung aus?
                • Ihr Fahrplan für die Umsetzung der Anforderungen für eine angemessene Lieferketten-Compliance


                4. Berichtspflichten von 15:00 bis 16:00 Uhr

                • Welche Inhalte sollte eine Grundsatzerklärung haben?
                • Welche Inhalte gehören in den internen Bericht zum Risikomanagement?
                • Welche Inhalte gehören in den jährlichen Sorgfaltspflichtenbericht?

                Technik und Ablauf


                Die nächsten ONLINE-Seminare finden am Montag, 28. Juli 2025 und am Montag, 20. Oktober 2025 von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr statt.

                Sie erhalten die Präsentation mit Checklisten nach dem Online-Seminar. 

                Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung.

                Der Ablauf ist so konzipiert, dass Sie zu jeder Zeit Ihre Fragen stellen können und diese beantwortet werden.

                Ihre Investition beträgt: € 750,00 zzgl. 19 % USt.
                Teilnehmerzahl: max. 4 Personen

                Wir treffen uns im Zoom-Raum, gerne mit Mikrofon und Kamera.

                Aus Datenschutzgründen gibt es KEINE Aufzeichnung.

                Sie möchten sich zu diesem Thema unverbindlich informieren?

                Dann treten Sie der LinkedIn Gruppe „Das Lieferkettengesetz jetzt praxisgerecht und erfolgreich im Mittelstand umsetzen“ bei.

                Über die Referentin

                Frau Astrid Meyer-Krumenacker ist Rechtsanwältin in München. Sie verfügt über langjährige Managementerfahrung in verschiedenen Funktionen, wie zum Beispiel Abteilungsleiterin Recht und Versicherungen, Recht und Personal sowie als Chief Compliance Officer. Für einen süddeutschen Verlag ist sie als Autorin zu dem Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz tätig.

                Als erfahrene Problemlöserin unterstützt sie mittelständische Unternehmen durch die Einführung von Hinweisgebersystemen, Compliance Management Systemen und der Umsetzung der Anforderungen aus dem Lieferkettengesetz dabei, ihren unternehmerischen Erfolg zu sichern und Ihre Risiken zu minimieren.

                Sie bietet Online-Seminare und Workshops zu verschiedenen Themen aus den Bereichen Compliance, Korruptionsvermeidung, Hinweisgebersysteme und Lieferkettensorgfaltspflichten an.