Das Lieferkettengesetz, das zum 01. Januar 2023 in Kraft getreten ist, wird auch den Mittelstand direkt betreffen. Die Übertragung der Sorgfaltspflichten auf direkte Lieferanten löst einen Dominoeffekt aus. In diesem Online-Seminar erfahren Sie, wie Sie sich weiterhin eine gute Lieferantenbewertung sichern und die Anforderungen aus dem Lieferkettengesetz pragmatisch umsetzen können.

Das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschrechtsverletzungen in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz -LkSG), kurz Lieferkettengesetz genannt, wurde am 11. Juni 2021 von dem Deutschen Bundestag verabschiedet. Es ist zum 01. Januar 2023 in Kraft getreten. Mit diesem Gesetz werden zum ersten Mal für Unternehmen aller Branchen konkrete Vorgaben für Compliance geschaffen.

Wie größere Unternehmen betroffen sind

Ab dem 01.01.2023 müssen alle Unternehmen mit mehr als 3000 Mitarbeitenden die Anforderungen des Lieferkettengesetzes umgesetzt haben. Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden müssen das Gesetz bis zum 01.01.2024 umgesetzt haben.
Betroffen sind neben produzierende Unternehmen auch Dienstleister wie zum Beispiel Logistikunternehmen oder Unternehmen der Gebäudereinigung.
Die Rechtsform eines Unternehmens ist dabei nicht relevant, so dass das Lieferkettengesetz auf ALLE Organisationen anzuwenden ist, die unternehmerisch tätig sind.

Warum auch kleinere Unternehmen betroffen sind

Das Lieferkettengesetz verpflichtet die betroffenen Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten an ihre direkten Lieferanten weiterzugeben und für die Umsetzung zu sorgen, völlig unabhängig davon, wie viele Mitarbeitende diese Unternehmen haben. Die Umsetzung dieser Sorgfaltspflichten fließt dann u.a. direkt in die Lieferantenbewertung ein. Die unmittelbaren Lieferanten werden entsprechend in den Lieferverträgen verpflichtet bzw. es werden nur noch solche Lieferanten beauftragt, die diese Pflichten einhalten.

>>> Folglich besteht auch für kleinere Unternehmen Handlungsbedarf! <<<

Für kleinere Unternehmen lautet jetzt die entscheidende Frage: „Welche der Pflichten aus dem Lieferkettengesetz überträgt mein Kunde auf mich?“.

Wer in Ihrem Unternehmen sollte teilnehmen?

Das ONLINE-Seminar richtet sich an Mitarbeitende und Leitende der Rechts - und Compliance Abteilung, des Einkaufs, des Vertriebs und des Projektmanagements sowie an das Management des Unternehmens und an den Menschenrechtsbeauftragten.

Ihr Nutzen

Wie können Sie sich auf die Anforderungen aus dem Lieferkettengesetz vorbereiten? Wie sichern Sie sich eine gute Lieferantenbewertung bei Ihren Kunden?

Wie gelingt die Umsetzung im Unternehmen? Welche Aufgaben sind dafür zu erfüllen?
Das erfahren Sie alles in diesem Online-Seminar. Nutzen Sie die Gelegenheit sich rechtzeitig zu informieren und mit der Umsetzung zu beginnen.

Nach dem Online-Seminar wissen Sie, welche Kompetenzen Sie für die Umsetzung der Anforderungen brauchen. Sie können einen Projektplan für die Umsetzung erstellen und die einzelnen Arbeitspakete definieren.

Sie haben einen umfassenden und praxisbezogenen Überblick über die wesentlichen Inhalte des Lieferkettengesetzes und wissen, wie Sie die unterschiedlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen umsetzen können und welche Aufgaben auf die einzelnen Abteilungen in Ihrem Unternehmen zukommen.

So bereiten Sie dieses Projekt optimal vor und setzen es effizient um!

Was sind die inhaltlichen Schwerpunkte dieses Online-Seminares?

1. Grundlagen von 9:00 bis 10:30 Uhr

  • Welche gesetzlichen Regelungen sind einzuhalten?
  • Welche Sorgfaltspflichten sind umzusetzen?
  • Wie sehen eine angemessenen Risikoanalyse und ein angemessenes Risikomanagement im Sinne des Lieferkettengesetzes aus?


2. Wesentliche Bausteine von 11:00 bis 12:30 Uhr

  • Welche Präventionsmaßnahmen sind einzuführen?
  • Welche Abhilfemaßnahmen werden bei Verstößen erwartet?
  • Wie führen Sie ein ordentliches Beschwerdemanagement ein?
  • Welche Aufgaben und Pflichten hat der/die Menschenrechtsbeauftragte?
  • Wie können Pflichten auf die direkten Lieferanten übertragen werden?

3. Der Fahrplan für die Umsetzung von 13.30 bis 14.30 Uhr

  • Wie sieht die ideale Vorgehensweise bei der Umsetzung aus?
  • Ihr Fahrplan für die Umsetzung der Anforderungen aus dem Lieferkettengesetz

4. Berichtspflichten von 15:00 bis 16:00 Uhr

  • Welche Inhalte sollte eine Grundsatzerklärung haben?
  • Welche Inhalte gehören in den internen Bericht zum Risikomanagement?
  • Welche Inhalte gehören in den jährlichen Sorgfaltspflichtenbericht?

Technik und Ablauf

Die nächsten ONLINE-Seminare finden am Mittwoch, 23. Oktober 2024 und am Mittwoch, 11. Dezember 2024 von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr statt.

Sie erhalten die Präsentation mit Checklisten nach dem Online-Seminar. 

Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung.

Der Ablauf ist so konzipiert, dass Sie zu jeder Zeit Ihre Fragen stellen können und diese beantwortet werden.

Ihre Investition beträgt: € 650,00 zzgl. 19 % USt.
Teilnehmerzahl: max. 6 Personen

Wir treffen uns im Zoom-Raum, gerne mit Mikrofon und Kamera.

Aus Datenschutzgründen gibt es KEINE Aufzeichnung.

Sie möchten sich zu diesem Thema unverbindlich informieren?

Dann treten Sie der LinkedIn Gruppe „Das Lieferkettengesetz jetzt praxisgerecht und erfolgreich im Mittelstand umsetzen“ bei.

Über die Referentin

Frau Astrid Meyer-Krumenacker ist Rechtsanwältin in München. Sie verfügt über langjährige Managementerfahrung in verschiedenen Funktionen, wie zum Beispiel Abteilungsleiterin Recht und Versicherungen, Recht und Personal sowie als Chief Compliance Officer. Für einen süddeutschen Verlag ist sie als Autorin zu dem Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz tätig.

Als erfahrene Problemlöserin unterstützt sie mittelständische Unternehmen durch die Einführung von Hinweisgebersystemen, Compliance Management Systemen und der Umsetzung der Anforderungen aus dem Lieferkettengesetz dabei, ihren unternehmerischen Erfolg zu sichern und Ihre Risiken zu minimieren.

Sie bietet Online-Seminare und Workshops zu verschiedenen Themen aus den Bereichen Compliance, Korruptionsvermeidung, Hinweisgebersysteme und Lieferkettensorgfaltspflichten an.