Ab dem 30. Dezember 2025 gelten die Anforderungen der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) für große und mittlere Unternehmen. Betroffen sind alle Unternehmen, die mit bestimmten Rohstoffen wie Rind, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja oder Holz handeln oder daraus Produkte herstellen. Sie müssen künftig nachweisen, dass ihre Lieferketten entwaldungsfrei sind – andernfalls dürfen die betroffenen Rohstoffe und Produkte nicht mehr in Verkehr gebracht werden.

Die Umsetzungspflicht betrifft Unternehmen, die zwei der folgenden Merkmale überschreiten:
– Bilanzsumme über 5 Mio. €
– Nettoumsatz über 10 Mio. €
– mehr als 50 Mitarbeitende im Jahresdurchschnitt

Für kleinere Unternehmen gilt eine verlängerte Frist bis zum 30. Juni 2026. Insgesamt sind in der EU rund 370.000 Unternehmen betroffen.

Was heißt das konkret?

Unternehmen müssen ihre Lieferketten rückverfolgbar gestalten und entwaldungsfreie Herkunft durch geeignete Nachweise belegen – inklusive geografischer Verortung der Anbauflächen. Produkte, die diesen Nachweis nicht erfüllen, dürfen ab dem Stichtag nicht mehr verkauft oder importiert werden. Fehlende Vorbereitung kann zu Lieferstopps, Bußgeldern und Reputationsrisiken führen.

Erfahren Sie in diesem Online-Seminar wie Sie betroffen sind und welche Maßnahmen jetzt zu ergreifen sind.

Welche Unternehmen sind betroffen?


Hersteller von Produkten und Händler, die Holz, Kaffee, Kakao, Soja, Rind, Ölpalme und/oder Kautschuk bzw. Produkte importieren oder herstellen, die solche Rohstoffe enthalten.

Insbesondere alle Unternehmen, die keine KMU sind und somit schon in die Umsetzungsfrist bis Ende 2025  fallen, aber auch für alle KMU, die ab 30. Juni 2026  unter die EUDR fallen.

Wer sollte teilnehmen?


Das Online-Seminar richtet sich an Projektleitung und Umsetzungsverantwortliche für die EUDR, insbesondere Fach- und Führungskräfte aus den Bereichen Einkauf, Logistik, Zoll, Qualitätsmanagement, Compliance und (Corporate) Sustainability, aber auch Geschäftsführung.

Ihr Nutzen


Dieses Seminar beleuchtet die praktische Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) als Teil des EU-Green Deal. Es behandelt die wichtigen Begriffe, Sorgfaltspflichten und die betroffenen Produkte und Erzeugnisse. Weiterhin werden die involvierten Parteien sowie deren Sorgfaltspflichten und die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung dieser Pflichten erläutert. Zudem werden Tools und Checklisten für die Umsetzung der EUDR vorgestellt. Die Zuständigkeit der Behörden, mögliche Sanktionen sowie die Unterstützung durch die EU-Kommission und Mitgliedstaaten werden ebenfalls behandelt. Abschließend werden die wichtigsten Herausforderungen bei der Umsetzung der EUDR diskutiert.

  • Sie erfahren welche Anforderungen die EUDR stellt
  • Sie verstehen welche Produkte und Erzeugnisse betroffen sind.
  • Sie erfahren welche Sorgfaltspflichten Sie zu erfüllen haben und welche Maßnahmen hierfür erforderlich sind.
  • Sie erfahren, wie diese Anforderungen in ihrem Unternehmen pragmatisch umgesetzt werden können
  • Welche Tools unterstützen Sie bei der Umsetzung? Sie erhalten eine Checkliste für die Auswahl eines geeigneten Tools.
  • Sie wissen welche Befugnisse die Zuständigen Behörden haben.

Was sind die inhaltlichen Schwerpunkte dieses Online-Seminares?


1. Grundlagen von 9:00 bis 10:30 Uhr

  • Worum geht es?
  • Wer ist betroffen?
  • Wichtige Begriffe der EUDR
  • Anforderungen der EUDR


2. Management-System von 11:00 bis 12:30 Uhr

  1. Die Sorgfaltspflichten
  2. Inhalte der Sorgfaltserklärung 
  3. Maßnahmen zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten
  4. Risikoanalyse


3. Wesentliche Bausteine von 13:30 bis 14:30 Uhr

  • Fallbeispiele


4. Implementierung von 15:00 bis 16:30 Uhr

    • Zuständige Behörden
    • Mögliche Sanktionen
    • Unterstützung durch EU-Kommission und Mitgliedstaaten
    • wichtigste Herausforderungen bei der Umsetzung
    • Fahrplan für die Umsetzung der EUDR

    Ablauf, Technik und Honorar


    Der Ablauf ist so konzipiert, dass Sie zu jeder Zeit Ihre Fragen stellen können und diese beantwortet werden.

    Die nächsten ONLINE-Seminare finden am Donnerstag, 31.07.2025 und am Mittwoch, den 27.08.2025 jeweils von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr statt.

    Sie erhalten die Präsentation nach dem Online-Seminar. Aus Datenschutzgründen gibt es keine Videoaufzeichnung.

    Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung.


    Ihre Investition beträgt: € 750,00 zzgl. 19 % USt.
    Teilnehmerzahl: max. 4 Personen

    Wir treffen uns im Zoom-Raum, gerne mit Mikrofon und Kamera.


    Über die Referentin


    Frau Astrid Meyer-Krumenacker ist Rechtsanwältin in München. Sie verfügt über langjährige Managementerfahrung in verschiedenen Funktionen, wie zum Beispiel Abteilungsleiterin Recht und Versicherungen, Recht und Personal sowie als Chief Compliance Officer. Für einen süddeutschen Verlag ist sie als Autorin zu dem Thema Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz tätig.

    Als erfahrene Problemlöserin unterstützt sie mittelständische Unternehmen durch die Einführung von Hinweisgebersystemen, Compliance Management Systemen und der Umsetzung der Anforderungen aus dem Lieferkettengesetz dabei, ihren unternehmerischen Erfolg zu sichern und Ihre Risiken zu minimieren.

    Sie bietet Online-Seminare und Workshops zu verschiedenen Themen aus den Bereichen Compliance, Korruptionsvermeidung, Hinweisgebersysteme, EUDR und Lieferkettensorgfaltspflichten an.